Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
1.1. ,,Hundepension Hundherum´´ (Inh. Stefan Klee ) bietet die Leistung der Hundebetreuung ( Tages- und Pensionsbetreuung) an, welche gemeinsam mit anderen Hunden in der Hundepension Hundherum, Hanfsack 7, 98634 Mehmels erfolgt.
1.2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Hundebetreuungsverträge. Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Umfang der Betreuung durch unsere Hundepension wird jeweils individuell im Vorfeld festgelegt und im ,,Betreuungsvertrag´´ schriftlich festgehalten.
2. Betreuungsvoraussetzungen
2.1. Der Kunde ist Halter des Hundes oder mittels einer vorzuweisenden Vollmacht ermächtigt im Auftrag des Hundeshalters zu handeln. Eine Legitimation erfolgt über einen amtlichen Lichtbildausweis und den Heimtierausweis bzw. den Impfpass des Hundes.
2.2. Für die Betreuung eines ,,Listenhundes`` ist nach dem jeweiligen Bestimmungen des Bundeslandes in dem der Halter lebt der verpflichtende - erforderliche Hundeführerschein / Hundesachkunde/Wesenstest vorzuweisen.
2.3. Der Hundehalter hat vor Abschluss des Betreuungsvertrages der Hundepension sämtliche für die Betreuung des Hundes relevanten Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese im Hundehalterfragebogen - Datenblatt auch schriftlich festgehalten werden. Diese Informationen betreffen insbesondere besondere Eigenschaften des Hundes ( z.B. Gefährlichkeit, Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren, Verhalten gegenüber Menschen, Verhalten bei Autofahrten), Krankheiten des Hundes und erforderliche Sonderbehandlungen bei der Verabreichung von Futter und Medikamenten. Werden keine Angaben betreffend Sonderbehandlungen des Hundes bei der Fütterung festgehalten, wird die Hundepension den Hund mit artgerechten Futter kostenpflichtig versorgen.
2.4. Der zu betreuende Hund hat alle vorgeschriebenen Impfungen ( Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptosprirose, und Zwingerhusten) vorzuweisen und ist mit einem Floh- und Zeckenschutz (Spot-on) zu versehen. Der Impfpass ist bei jedem Aufenthalt mitzubringen und wird bei der Rückgabe des Hundes wieder ausgehändigt . Der Hund ist einige Tage , jedoch spätestens 5 Tage vor der Übergabe zu entwurmen und zu entflohen. Sollte eine Entwurmung , Entflohung , Behandlung gegen etwaige Parasiten während der Betreuung erforderlich werden, wird diese von uns auf Kosten des Hundehalters durchgeführt.
2.5. Der zu betreuende Hund hat keine ansteckenden Krankheiten. Sollte der Hund in der Hundepension erkranken, sich verletzen oder eine tierärztliche Untersuchung notwendig sein wird primär der vom Hundehalter genannte Tierarzt eingeschaltet. Sollte bei der Aufnahme kein betreuender Tierarzt bekannt gegeben worden sein bzw. dieser nicht erreichbar ist ( durch Entfernung, Sonn- und Feiertag ) , wird die Hundepension einen Tierarzt unseres Vertrauens oder die Tierklinik Lautertal , Tierarztpraxis Obermaßfeld konsultieren. Im Notfall wird der nächstgelegene verfügbare Tierarzt konsultiert /aufgesucht. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten sind vom Tierhalter zu übernehmen , hierfür wird zugestimmt, dass wir die dazu erforderlichen personenbezogen Daten über Hundehalter sowie Hund an den zuständigen behandelnden Tierarzt weiter geben. Selbstverständlich wird von der Hundepension versucht der Hundehalter sowie die im Betreuungsvertrag angebene Kontaktperson zu kontaktieren andernfalls liegt die Entscheidung einer tierärztlichen Untersuchung/Behandlung der Hundepension vor. Im Notfall handeln wir jedoch schnellst möglich zugunsten des Hundes und kontaktieren umgehend einen Tierarzt ohne Zeit zu verlieren.
2.6. Läufige Hündinnen und solche , die kurz vor der Läufigkeit stehen, können wir nur aufnehmen wenn die Situation und das Platzangebot in der Hundepension es gewährleisten, dies ist nur sehr selten möglich und ist in der Regel bei uns nicht möglich. Diese werden von uns separiert von anderen Hunden getrennt betreut. Sollte es während des Aufenthaltes in unserer Pension zur Läufigkeit kommen, werden wir die Hündin umgehend separieren und einzeln betreuen. Natürlich ist es nicht möglich den genauen Zeitpunkt einer Läufigkeit zu bestimmen und in diesem Fall rechtzeitig zu separieren, sobald es uns auffällt oder der Verdacht besteht wird die Hündin von den Rüden getrennt .
Anfallende Kosten für Hygieneartikel werden von uns in Rechnung gestellt und sind vom Hundehalter zu entrichten.
Nicht kastrierte Hündinnen werden wenn gewünscht getrennt von nicht kastrierten Rüden betreut (diese sind bis zum 12. Lebensmonat noch unkastriert , ansonsten betreuen wir keine unkastrierten Rüden) , wenn es das Platzangebot hergibt. Auch dies ist nicht immer möglich. Wenn dies nicht gewünscht wird, sind diese zusammen im Auslauf und haben auch die Möglichkeit zusammen zu spielen , Liegeplätze zu teilen usw. Wir haften für keine daraus evtl entstandene Trächtigkeiten , da jede Läufigkeit oder bevorstehende Läufigkeit vorher vom Hundehalter anzuzeigen ist und wir nie den genauen Zeitpunkt des Beginns einer Läufigkeit bestimmen können wenn sie erst bei uns läufig wird . Läufige Hündinnen sind umgehend vom Halter oder der angegebenen Kontaktperson abzuholen da es in unserer Pension nicht möglich ist diese fortlaufend zu trennen da im unteren Haus keine Türen sind. Die weitere Betreuung erfolgt nur auf Wunsch des Halters .
2.7. Der zu betreuende Hund ist physisch und konditionell in der Lage überwachte Aktivitäten ( hierzu zählen verschiedene sportliche Aktivitäten wie Spielen und Schwimmen, Apportieren , Ball spielen, Bodenarbeit , Gehirnjogging usw) bewältigen zu können. Andernfalls ist dies im Hundefragebogen - Datenblatt schriftlich zu verneinen .
2.8. Vorrausetzung für die Betreuung eines Hundes ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach deutschem Hundehaltergesetz ( Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes beachten , nicht in jedem Bundesland ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht , jedoch bei uns nachzuweisen) . Der Hundehalter haftet jedenfalls für alle von seinem Hund während seines Aufenthaltes verursachten Schäden, welche nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.
2.9. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages ist ein persönliches Kennenlernen des Hundes wünschenwert insofern es die Gegebenheiten sowie die Entfernung zulassen. Wir behalten es uns vor die Betreuung des Hundes abzulehnen oder abzubrechen wenn es die Möglichkeiten der Tierpension überschreitet oder das Wesen des Hundes die Betreuung nicht zulässt (hierzu zählen z.B. extreme Unverträglichkeit mit Artgenossen , Hunde mit sehr stark ausgeprägten Verlustängsten, schwer erkrankte oder alte Hunde , Hunde welche extrem unsicher sind und zum Angstbeißen neigen, stark dominante Hunde, Hunde welche zum Ausreißen neigen , Hunde welche extrem Dauerbellen, Hunde welche nicht stubenrein sind usw).
Die Betreuung erfolgt im Familienverbund der Betreiber der Hundepension, alle Hunde leben im Haus mit Familienanschluss . Der Garten, sowie separierte Ausläufe können jederzeit aufgesucht werden. Die Unterbringung in dauerhafter Außenhaltung ist nicht möglich , da die Hunde sich alle frei bewegen dürfen. hierzu stehen acht Hundehäuser (gemauert, isoliert mit Liegeplatz , Schattenplatz und mit separaten Auslauf ( 12- 20 m2) , sowie zwei Zwinger mit isolierter Hundehütte, Schattenplatz auf 9 m2 zur Verfügung. Die Hundehäuser sind nie geschlossen und immer frei zugänglich.
Alle Hunde werden mindestens einmal am Tag Gassi geführt insofern diese Leinenführig sind. Hierbei werden die Hunde ausschließlich an der Leine (Lauf und Schleppleine auch möglich) geführt .
Ausflüge zum See , in den Wald usw werden von uns mit einem Hundeanhänger mit einzelnen Boxen , weicher Matratze und Wassernapf durchgeführt, wenn dies nicht gewünscht ist , muss dies im Datenblatt schriftlich erfasst werden.
3. Haftung
3.1. Die ,,Hundepension Hundherum´´ verpflichtet sich zur Einhaltung des deutschen Tierschutzgesetzes sowie des Hundehaltergesetzes , der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung in der jeweils letzten gültigen Verfassung . Die Hundepension hat die Lizens nach §11 TierschG Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,3,5,8a und 8f für gewerbliche Hundehalter. Hierzu wurden die Sachkunde für Hunde sowie Prüfung vom Inhaber der Hundepension sowie seinem Stellvertreter erbracht und Erteilung vom vom Veterinäramt in Meiningen gewährt.
3.2. Für Erkrankungen , Verletzungen des Hundes , die durch Spielen allein oder mit Artgenossen ( z.B. Laufen, Springen und anderes arttypisches Verhalten) nicht auszuschließen sind , sowie Entlaufen , Diebstahl, oder Ableben des Hundes während des Aufenthalts besteht für die Hundepension nur eine Haftung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, ebenso für Folgeschäden , resultierend aus Erkrankungen oder Entlaufen des Hundes ( das Grundstück ist rundum so gut wie möglich gegen das Entlaufen gesichert , mit hohem Zaun , Sichtschutz sowie Zaun welcher in den Boden eingegraben wurde) . Für Hunde welche trotz dessen, sich durchgraben , darüber klettern , springen usw übernehmen wir keine Haftung , sowie keine Haftung für verursachte Schäden durch das Entlaufen wie Unfälle, Sachschäden, Personenschäden und dergleichen. Hunde welche zum Ausreißen neigen können wir nicht betreuen.
Es wird keine Haftung für Verletzungen ( Kratzer durch ander Hunde , Risse von den Krallen anderer Hunde, oder Reißzähne beim Spielen , Kreuzbandrisse beim Toben und Rennen , Knochenbrüche durch Stürze , Augenverletzungen durch Grannen/Äste, Ballenverletzungen durch Steine/Bodenbeschafenheiten, Bissverletzungen durch andere Pensionshunde usw) während des Aufenthaltes in der Pension übernommen , welche während des Aufenthalts in der Pension beim Spielen , Tobens, beim Gassi usw entstehen . Gleiches gilt für das Entlaufen aus der Hundepension , es wird keine Haftung übernommen insofern wir nicht grob fahrlässig gehandelt haben (hierzu zählt z.B. keine ordentliche Sicherung des Geländes durch offenstehendes Tor, defekter Zaun , Ableinen beim Gassi , offener Auslauf/Zwinger, offene Tür etc). Desweiteren wird keine Haftung übernommen für enstandene Schäden welche durch das Entlaufen enstehen ( Unfall, Sachschaden, Ableben, Autounfall usw)
. Des weiteren haftet die Hundepension nicht für anfallenden Kosten die durch den Umzug der Hundepension entstehen, wie weitere Anreise oder Stornierungen von Reisen der Hundehalter usw.
3.3. Der Hundehalter hält die Hundepension gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schaden- und klaglos.
4.0 Zahlung
Für Pensionshunde wird für die volle zu betreuende Zeit die errechnete Gebühr im voraus fällig.
Abgabe und Abholtag zählen jeweils als voller Tag. Wird der Hund früher als vereinbart abgeholt erstatten wir die restlichen gebuchten Tage nicht zurück , da dieser ja einen Platz besetzt hat . Sollte der Aufenthalt verlängert werden , wird zusätzliche Gebühr am Abholtag fällig.
Der Betreuungsvertrag, wie Fragenbogen und Vollmacht für den Tierarzt werden im voraus ausgefüllt abgegeben. Erst dann ist die Buchung vollständig und gültig. Sollte die Abgabe unserer Unterlagen trotz mehrfacher Aufforderung nicht erfolgen können wir keine Buchung entgegen nehmen und somit ist die Betreuung auch nicht möglich . 8 Wochen vor dem Betreuungsbeginn endet die Widerrufsfrist , ohne die gültigen schriftlichen Unterlagen treten wir vom mündlich geschlossenen Vertrag zurück . Wird nicht während der genannten Widerrufsfrist storniert so ist der volle Betrag für die gebuchte Unterbringung fällig.
Bei Nichterscheinen, Nichtabsagen usw wird der volle zu zahlende Betrag als Ausfallgebühr fällig. Dies gilt nicht, wenn mindestens zwei Monate vor Betreuungsbeginn eine Abmeldung erfolgt. Ohne Abmeldung welche acht Wochen vor Betreuungsbeginn erfolgen sollte ist die Gesamtsumme der zu betreuenden Zeit fällig auch wenn der Hund die Pension nicht besucht hat.
Ist dies durch Unfall, Krankheit, Ableben des Hundes usw nicht möglich , ist dies in Form eines Dokuments ( Unfallbericht, Krankenschein, Todesurkunde usw ) zu belegen.
5.0 Kündigung, Rücktritt
Wir behalten uns vor den geschlossenen Vertrag ohne Frist außerordentlich zu kündigen wenn die Betreuung aufgrund des Verhaltens nichtmehr gewährleistet werden kann. Hierzu gehört aggressives Verhalten gegenüber den anderen Hunden, gegenüber uns Menschen, extreme Verlustängste die sich in zerstören von Wänden , Türen und anderen Sachen zeigt, bei extremer Unstubenreinheit (makieren von Kissen, Decken, Hundeplätzen, Wänden usw), In diesem Fall ist der Hund umgehend vom Hundehalter oder der angegebenen Kontaktperson abzuholen. Die bereits gezahlte Gebühr für die restlichen Tage wird nicht erstattet. Jeder Schaden wird in Rechnung gestellt.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist seitens der Pension auch rechtens wenn die Impfungen nicht aktuell sind, hier treten wir vom Vertrag zurück, die volle Gebühr ist trotzdem als Ausfallgebühr fällig.
Deßweiteren können wir aufgrund von Erkrankungen des Inhabers und Stellvertreters oder höherer Gewalt bereits geschlossene Verträge auflösen . In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren umgehend zurück erstattet.
Jegliche Ansprüche gegenüber der Hundepension Hundherum sind ausgeschlossen.
6.0 Übertragung der Bild und Tonrechte
Die Hundepension Hundherum darf alle produzierten Aufnahmen ohne jegliche zeitliche , örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden.
Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Hundepension Hundherum als auch zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film und Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während des Aufenthalts erstellt wurden, gleich zu welchem Zweck. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Die Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft wiederrufbar .
Simmershausen , 29.06.22